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Hier sind die einzelnen Kapitel der Statuten unseres Vereins.

Die Chefdenker sind das Leitungsorgan des Vereins im Sinne §5(3) des VerG2002.

Zusammenstellung

Das Leitungsorgan setzt sich aus mindestens 3, höchstens jedoch 12 Chefdenkern zusammen, die vom Plenum gewählt werden.

Bis zum ersten Plenum sind die Vereinsgründer die Chefdenker.

Die interne Aufgabenverteilung wird in der Hausordnung geregelt.

Wahl

Aktives und passives Wahlrecht hat jedes ordentliche Mitglied.

Zur Wahl wird aufgestellt, wer von mindestens zwei anderen ordentlichen Mitgliedern zur Wahl vorgeschlagen wird.

In den Kreis der Chefdenker kommt, wer mehr als zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen des Plenums bekommt.

Sollte die Höchstanzahl von 12 Chefdenkern überschritten werden, wird nach Stimmenanzahl entschieden. Bei Stimmengleichheit wird eine Stichwahl durchgeführt.

Sollte die erforderliche Mindestanzahl von Chefdenkern nicht erreicht werden, wird nach Stimmenanzahl entschieden.

Funktionsdauer

Die Funktion der Chefdenker endet durch Tod, Ablauf der Funktionsperiode, Abberufung durch das Plenum oder Rücktritt.

Die Funktionsperiode der Chefdenker beträgt 2 Jahre und kann verlängert werden.

Jeder Chefdenker kann mit dreimonatiger Kündigungsfrist sein Amt zurücklegen.

Die Chefdenker haben bei Ausscheiden eines gewählten Chefdenkers das Recht, an seine Stelle ein anderes wählbares Mitglied zu kooptieren, wozu die nachträgliche Genehmigung im nächstfolgenden Plenum einzuholen ist. Fallen die Chefdenker ohne Selbstergänzung durch Kooptierung überhaupt oder auf unvorhersehbar lange Zeit aus, so ist jeder Abchecker verpflichtet, unverzüglich ein Plenum zum Zweck der Neuwahl von Chefdenkern einzuberufen.

Sowohl einzelne Chefdenker als auch das gesamte Leitungsorgan können vom Plenum abgewählt werden. Die Abwahl bedarf einer qualifizierten Mehrheit von vier Fünftel der abgegebenen gültigen Stimmen.

Aufgaben

Den Chefdenkern obliegt die Führung der Vereinsgeschäfte und Vertretung des Vereins nach außen. Ihnen kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind, insbesondere:

  • Erstellung einer Hausordnung;

  • Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als Mindesterfordernis;

  • Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;

  • Vorbereitung und Einberufung des Plenums,

  • Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften Rechnungsabschluss;

  • Verwaltung des Vereinsvermögens;

  • Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen Vereinsmitgliedern;

  • Einrichtung und Pflege eines Mitgliederverzeichnisses;

  • Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.

Die interne Ämterverteilung und Delegation einzelner Aufgaben werden in der Hausordnung geregelt.

Vertretung

Zur Vertretung des Vereins nach außen sind immer zwei Chefdenker gemeinsam befugt (4-Augen-Prinzip).

Abschluss von Rechtsgeschäften

Für Rechtsgeschäfte, deren Gesamtwert bis 500€ umfasst, ist jeder Chefdenker allein zeichnungsberechtigt (i.V.).

Rechtsgeschäfte, deren Gesamtwert 500€ übersteigt, und Rechtsgeschäfte, die wiederkehrende Belastungen mit sich bringen, bedürfen der Unterzeichnung (i.V.) von zwei Chefdenkern.