Sorry, wir verwenden JavaScript für allerlei Kleinzeug, insbesondere für Kalender und Nachrichten.

home-logo.gif
Skin:

Hier sind die einzelnen Kapitel der Statuten unseres Vereins.

Die Hausordnung ist die Geschäftsordnung des Vereins. Hier werden ein paar Dinge geregelt, die nicht in den Statuten festgeschrieben sind. Die Hausordnung wird vom Plenum genehmigt. Die vorliegende Version wurde vom Plenum am 11.11.2007 genehmigt.

Mitgliedschaft

Schnuppermitgliedschaft

Die Schnuppermitgliedschaft gilt für die Dauer eines Vereinstreffens.

Höhe der Mitgliedsbeiträge

Die Schnuppermitglieder zahlen bei regelmäßigen Veranstaltungen (Gottesdienste oder so) keinen Beitrag, bei Events kann ein Kostenbeitrag eingehoben werden.

Für außerordentliche und ordentliche Mitglieder setzt sich der Beitrag zusammen aus einem Grundanteil und einem variablen Anteil.: Der Grundanteil beträgt 5€. Der variabler Anteil muss mit einem Chefdenker vereinbart werden, ohne gesonderte Vereinbarung beträgt der variable Anteil 0€. Die Chefdenker sind verpflichtet, die Höhe des vereinbarten variablen Anteils im Mitgliederverzeichnis festzuhalten.

Der Förderbetrag beträgt mindestens 100€.

Zahlungsmodalitäten

Mitgliedsbeiträge sind monatlich in bar bei einem Vereinstreffen oder per Überweisung auf das Vereinskonto zu zahlen. Auf Antrag kann auch viertel-, halbjährlich oder jährliche zahlweise gewählt werden.

Die Chefdenker können Mitgliedern den Mitgliedsbeitrag auf Antrag stunden, ermäßigen oder erlassen. Der entsprechende Antrag kann formlos bei einem Chefdenker eingebracht werden, der allein darüber entscheiden kann. Die Chefdenker sind verpflichtet, den Beschluss im Mitgliederverzeichnis festzuhalten.

Plenum

Protokolle

Das Plenum wird protokolliert. Im Protokoll werden mindestens die Beschlüsse und Wahlergebnisse des Plenums festgehalten.

Das Protokoll muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Plenum veröffentlicht werden.

Wahlmodus im Plenum

Wahlen und Abstimmungen werden in der Regel über Handzeichen durchgeführt; erfasst werden Zustimmung, Ablehnung und Enthaltungen.

Geheime Wahlen und Abstimmungen müssen durchgeführt werden, wenn mindestens drei Mitglieder oder ein Chefdenker dies einfordern.

Die schriftlich, über E-Mail oder auf der Internet-Repräsentanz abgegebenen Stimmen werden vom Vorsitzenden des Plenums eingebracht.

Chefdenker

Ämter

Die Chefdenker vergeben intern folgende Ämter, für jedes Amt auch einen Stellvertreter:

  • Plenumverantwortlicher: Einladung, Vorsitz des Plenums.

  • Typewriter: Verantwortlich für die Protokollierung des Plenums und der Chefdenkerversammlung.

  • Finanzdrache: Ist für die ordnungsgemäße Geldgebahrung des Vereins verantwortlich.

Arbeitstreffen

Die Chefdenker treffen sich mindestens vier Mal im Jahr. Es kann jeder Chefdenker ein Arbeitstreffen einberufen. Die Einladung muss mindestens 5 Tage vor dem Treffen erfolgen; wenn alle einverstanden sind, kann auf diese Frist verzichtet werden.

Die Chefdenker sind beschlussfähig, wenn alle Chefdenker eingeladen wurden und mindestens die Hälfte von ihnen anwesend ist.

Die Arbeitstreffen können auch über eine Internet-Arbeitsplattform (z.B. Skype, Online-Chat) durchgeführt werden.

Die Chefdenker fassen ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des an Jahren ältesten Chefdenkers den Ausschlag.

Den Vorsitz führt der Plenumverantwortliche, bei Verhinderung sein Stellvertreter. Ist auch dieser verhindert, obliegt der Vorsitz dem an Jahren ältesten anwesenden Chefdenker.

Delegation von Aufgaben

Die Chefdenker können gewisse Aufgaben delegieren, als beispielhafte Aufzählung:

  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, Einrichtung und Pflege des Mitgliederverzeichnisses, Behandlung der Anträge bezüglich Mitgliedsbeiträge (Welcome Service),

  • Einrichtung und laufende Führung des Rechnungswesens (Financal District),

  • Laufende Geschäftsführung (Geschäftsführer).

Derzeit ist keine Delegation vorgesehen.