Hier sind die einzelnen Kapitel der Statuten unseres Vereins.
Das Plenum ist die Mitgliederversammlung zur gemeinsamen Willensbildung der Vereinsmitglieder im Sinne des §5(1) des VerG2002.
Einberufung
Es findet ein Plenum statt
auf Beschluss des Plenums,
auf Beschluss der Chefdenker,
auf Verlangen eines Abcheckers,
auf Antrag von mindestens einem Zehntel der ordentlichen Mitglieder. Der Antrag muss schriftlich oder per E-Mail an die Chefdenker gerichtet sein.
Die Vorbereitung und Einladung des Plenums ist Aufgabe der Chefdenker. Kommen die Chefdenker der Aufgabe nicht nach oder sind handlungsunfähig, ist jeder Abchecker berechtigt, zum Plenum einzuladen und es vorzubereiten. Die Einladung zum Plenum erfolgt individuell auf dem vom Vereinsmitglied bevorzugten Weg (mündlich, schriftlich, telefonisch, per SMS oder per E-Mail), auf jeden Fall zusätzlich über Bekanntgabe im Mitgliederbereich der Internet-Repräsentanz des Vereins.
Die Einladung erfolgt mindestens 2 Wochen vor dem Termin.
Das Plenum muss mindestens einmal im Jahr stattfinden.
Tagesordnung
Die Tagesordnung wird von den Chefdenkern, falls diese handlungsunfähig sind, vom einberufenden Abchecker erstellt. Auf Verlangen von mindestens drei ordentlichen Mitgliedern muss ein von ihnen gefordertes Thema auf die Tagesordnung des nächstfolgenden Plenums gesetzt werden.
Weitere Details bezüglich der Tagesordnung können in der Hausordnung festgelegt werden.
Die Tagesordnung wird mindestens 2 Wochen vor dem Termin bekannt gegeben, und zwar per E-Mail und im Mitgliederbereich der Internet-Präsenz des Vereins.
Leitung
Den Vorsitz des Plenums führt einer der anwesenden Chefdenker oder eine von ihnen bestimmte Person.
Der Vorsitzende des Plenums muss sicherstellen, dass das Plenum protokolliert wird. Die Protokolle sind allen ordentlichen Mitgliedern frei zugänglich. Details werden in der Hausordnung festgelegt.
Teilnahme
Zum Plenum sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt.
Gäste können nach Beschlussfassung durch die ordentlichen Mitglieder zugelassen werden.
Auf Antrag von mindestens 3 ordentlichen Mitgliedern kann das Plenum mit einfacher Stimmenmehrheit beschließen, dass alle nicht stimmberechtigten Teilnehmer den Raum, in dem das Plenum stattfindet, verlassen müssen.
Beschlussfassungsverfahren
Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen Mitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des Stimmrechts auf ein anderes Mitglied auf dem Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Bei Wahlen kann, wenn es in der Tagesordnung vorgesehen ist, die Stimme auch schriftlich, über E-Mail oder im Mitgliederbereich der Internet-Repräsentanz des Vereins bekannt gegeben werden.
Das Plenum ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienen beschlussfähig.
Wahlen und Beschlüsse erfolgen in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des dem Plenum Vorsitzenden den Ausschlag. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins geändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen.
Gültige Beschlüsse können nur zur Tagesordnung gefasst werden.
Aufgaben
Dem Plenum sind auf jeden Fall folgende Aufgaben vorbehalten:
Beschlussfassung über die Hausordnung;
Beschlussfassung über den Voranschlag (Budgetierung);
Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter Einbindung der Abchecker;
Wahl und Abberufung der Chefdenker und der Abchecker;
Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Abcheckern und Verein;
Entlastung des Vorstands;
Festsetzung der Höhe der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für außerordentliche Mitglieder und der Mindestbeiträge für Fördermitglieder;
Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
